98/10/0385•Verwaltungsgerichtshof 98/10/0385
98/10/0385Supremo Tribunal Administrativo22 de mar. de 1999
Inhalt der Berufungsentscheidung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.
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