98/11/0054•Verwaltungsgerichtshof 98/11/0054
98/11/0054Supremo Tribunal Administrativo24 de mar. de 1999
Behördenbezeichnung Fertigungsklausel Intimation Zurechnung von Bescheiden
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.