98/12/0510•Verwaltungsgerichtshof 98/12/0510
98/12/0510Supremo Tribunal Administrativo21 de abr. de 1999
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Stadt Krems Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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