98/16/0358•Verwaltungsgerichtshof 98/16/0358
98/16/0358Supremo Tribunal Administrativo31 de mar. de 1999
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 8.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.
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