99/02/0016•Verwaltungsgerichtshof 99/02/0016
99/02/0016Supremo Tribunal Administrativo16 de abr. de 1999
Ende Vertretungsbefugnis Mängelbehebung Verbesserungsauftrag Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit
Der Antrag auf Wiedereinsetzung wird zurückgewiesen. II. In der Beschwerdesache selbst durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Wetzel und die Hofräte Dr. Kremla, Dr. Riedinger, Dr. Holeschofsky und Dr. Beck als Richter, im Beisein des Schriftführers DDDr. Jahn, zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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