99/11/0099•Verwaltungsgerichtshof 99/11/0099
99/11/0099Supremo Tribunal Administrativo12 de abr. de 1999
1. den Beschluss gefasst:
Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird stattgegeben.
2. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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