2011/12/0115•Verwaltungsgerichtshof 2011/12/0115
2011/12/0115Supremo Tribunal Administrativo25 de mar. de 2015
Dienstrecht Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Parteibegriff Tätigkeit der Behörde Verwaltungsverfahrensgemeinschaft VwRallg13
Die angefochtenen Bescheide werden jeweils wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.326,40 (insgesamt daher EUR 2.652,80) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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