2011/17/0201•Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0201
2011/17/0201Supremo Tribunal Administrativo24 de abr. de 2015
Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)
Die angefochtenen Bescheide werden jeweils wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.326,40 (insgesamt daher EUR 2.652,80) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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