2012/06/0075•Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0075
2012/06/0075Supremo Tribunal Administrativo29 de abr. de 2015
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Besondere Rechtsgebiete Baurecht Gutachten Parteiengehör Parteiengehör Sachverständigengutachten Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Steiermark hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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