2012/11/0130•Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0130
2012/11/0130Supremo Tribunal Administrativo27 de abr. de 2015
Interessenvertretungen
Die Beschwerde wird, insoweit sie sich gegen die mit dem angefochtenen Bescheid unter Spruchpunkt II. erteilte Betriebsbewilligung richtet, als unzulässig zurückgewiesen.
Soweit mit dem angefochtenen Bescheid (unter Spruchpunkt I.) der Mitbeteiligten die Errichtungsbewilligung für wesentliche Änderungen der Krankenanstalt erteilt wurde, wird er wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Kostenersatzbegehren wird abgewiesen.
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