2013/05/0129•Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0129
2013/05/0129Supremo Tribunal Administrativo24 de fev. de 2015
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Gebäudehöhe BauRallg5/1/5 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Begründung Begründungsmangel Anforderung an ein Gutachten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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