2013/06/0018•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0018
2013/06/0018Supremo Tribunal Administrativo27 de mar. de 2015
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Graz hat der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 und den zweit- und drittbeschwerdeführenden Parteien zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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