2013/06/0057•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0057
2013/06/0057Supremo Tribunal Administrativo21 de fev. de 2014
Planung Widmung BauRallg3 Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Gebäudehöhe BauRallg5/1/5 Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Baurecht Nachbar
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat der beschwerdeführenden Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 2.212,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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