2013/17/0798•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0798
2013/17/0798Supremo Tribunal Administrativo24 de abr. de 2015
Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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