Ro 2014/03/0081•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0081
Ro 2014/03/0081Supremo Tribunal Administrativo29 de abr. de 2015
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
I. zu Recht erkannt:
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. II. den Beschluss gefasst:
Die Anträge des Revisionswerbers, der Verwaltungsgerichtshof möge "die Beschwerde mit (der) Gegenschrift neuerlich dem VfGH zur Entscheidung über (die) behaupteten Grundrechtsverletzungen übermitteln" und "dem VfGH eine Gesetzesprüfung vorschlagen" werden zurückgewiesen.
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