Ra 2020/20/0415•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/20/0415
Ra 2020/20/0415Supremo Tribunal Administrativo12 de fev. de 2021
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
I. zu Recht erkannt:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung der Beschwerde gegen den Ausspruch über die Festlegung einer Frist für die freiwillige Ausreise richtet, als unbegründet abgewiesen.
II. den Beschluss
gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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