Ra 2020/21/0094•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0094
Ra 2020/21/0094Supremo Tribunal Administrativo15 de fev. de 2021
Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Spruchpunkte A.I. (Abweisung der Schubhaftbeschwerde) und A.IV. (Kostenzuspruch an den Bund) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.