Ra 2020/21/0264•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0264
Ra 2020/21/0264Supremo Tribunal Administrativo19 de nov. de 2020
Begründung von Ermessensentscheidungen Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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