Ra 2020/21/0453•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0453
Ra 2020/21/0453Supremo Tribunal Administrativo6 de abr. de 2021
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit die gegen den zugrunde liegenden Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25. Juni 2020 erhobene Beschwerde auch hinsichtlich der Verhängung eines unbefristeten Einreiseverbotes abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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