Ra 2020/21/0467•Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0467
Ra 2020/21/0467Supremo Tribunal Administrativo2 de set. de 2021
Besondere Rechtsgebiete sachliche Zuständigkeit Verfahrensbestimmungen
Die Revision wird, soweit sie sich gegen Spruchpunkt A.II. des angefochtenen Erkenntnisses richtet, zurückgewiesen.
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis, somit dessen Spruchpunkte A.I., A.III. und A.IV., wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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