Ra 2021/17/0160•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/17/0160
Ra 2021/17/0160Supremo Tribunal Administrativo10 de ago. de 2023
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 57 AsylG 2005 und einer „RotWeißRot Karte plus“ richtet, zurückgewiesen.
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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