Ra 2021/20/0475•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/20/0475
Ra 2021/20/0475Supremo Tribunal Administrativo14 de dez. de 2023
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit mit dem angefochtenen Erkenntnis die Beschwerde gegen die Spruchpunkte I. bis III. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24. Oktober 2019 abgewiesen wurde, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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