Ra 2021/21/0105•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0105
Ra 2021/21/0105Supremo Tribunal Administrativo29 de ago. de 2024
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinen Spruchpunkten A.II. und A.IV. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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