Ra 2021/21/0198•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0198
Ra 2021/21/0198Supremo Tribunal Administrativo2 de mar. de 2023
Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
II. den Beschluss gefasst:
Die Revision gegen den angefochtenen Beschluss wird zurückgewiesen.
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