Ra 2022/17/0085•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/17/0085
Ra 2022/17/0085Supremo Tribunal Administrativo18 de fev. de 2025
Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung der Beschwerde gegen die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 56 AsylG 2005 richtet.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird der Revision Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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