Ra 2022/21/0226•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/21/0226
Ra 2022/21/0226Supremo Tribunal Administrativo18 de dez. de 2024
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung, nämlich soweit damit die Beschwerde gegen die Sicherstellung des österreichischen Führerscheins des Revisionswerbers abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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