Ra 2023/11/0166•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/11/0166
Ra 2023/11/0166Supremo Tribunal Administrativo15 de out. de 2024
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit die Anhaltung des Mitbeteiligten am 28. Jänner 2023 auf der Polizeiinspektion Feldkirchen ab 17:00 Uhr und seine daran anschließende Verbringung ins Klinikum Klagenfurt bis zu seiner Aufnahme um etwa 19:35 Uhr für rechtswidrig erklärt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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