Ra 2023/13/0032•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/13/0032
Ra 2023/13/0032Supremo Tribunal Administrativo18 de dez. de 2024
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich der Wiederaufnahme der Verfahren (Einkommensteuer 2003 bis 2006 und Umsatzsteuer 2003 bis 2005) sowie der Einkommensteuer 2003 bis 2006 und der Umsatzsteuer 2003 bis 2005 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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