Ra 2023/14/0389•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/14/0389
Ra 2023/14/0389Supremo Tribunal Administrativo15 de fev. de 2024
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt A) Satz zwei und drei (soweit damit der Beschwerde stattgegeben, die Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig erklärt und eine Aufenthaltsberechtigung plus erteilt wurde) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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