Ra 2023/17/0075•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/17/0075
Ra 2023/17/0075Supremo Tribunal Administrativo19 de dez. de 2025
Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit gegen den Revisionswerber eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt wurde, dass seine Abschiebung zulässig sei, sowie gegen ihn ein Einreiseverbot erlassen und eine Frist für seine freiwillige Ausreise festgelegt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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