Ra 2023/18/0321•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/18/0321
Ra 2023/18/0321Supremo Tribunal Administrativo12 de dez. de 2023
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Antrags auf internationalen Schutz und die Nichtgewährung des Aufenthaltstitels gemäß § 57 Asylgesetz 2005 wendet;
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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