Ra 2023/20/0073•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/20/0073
Ra 2023/20/0073Supremo Tribunal Administrativo20 de dez. de 2023
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird insoweit, als sie sich gegen die Zurückweisung des Antrages der Revisionswerberin auf internationalen Schutz wegen entschiedener Sache und die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 57 AsylG 2005 wendet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.