Ra 2023/20/0308•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/20/0308
Ra 2023/20/0308Supremo Tribunal Administrativo14 de dez. de 2023
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird in den Aussprüchen über die Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes, die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung sowie die Festlegung einer Frist für die freiwillige Ausreise wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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