Ra 2023/21/0194•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/21/0194
Ra 2023/21/0194Supremo Tribunal Administrativo22 de fev. de 2024
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Spruchpunkte A.II. und A.IV. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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