Ra 2024/04/0004•Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/04/0004
Ra 2024/04/0004Supremo Tribunal Administrativo20 de mar. de 2026
Der Revision wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluss im angefochtenen Umfang, also betreffend den Pauschalgebührenersatz für den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, dahingehend abgeändert, dass der Antrag, die Auftraggeberin zum Ersatz der für den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung entrichteten Pauschalgebühren in Höhe von € 9.723,00 an die Antragstellerin zu verpflichten, abgewiesen wird.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.