Ra 2024/06/0099•Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/06/0099
Ra 2024/06/0099Supremo Tribunal Administrativo15 de out. de 2024
Sachverständiger Aufgaben
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Stadt Bludenz hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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