Ra 2024/14/0266•Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/14/0266
Ra 2024/14/0266Supremo Tribunal Administrativo1 de abr. de 2025
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung des Antrags auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status eines Asylberechtigten richtet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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