Ra 2024/16/0074•Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/16/0074
Ra 2024/16/0074Supremo Tribunal Administrativo16 de out. de 2025
Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift Strafnorm Mängel im Spruch Nichtanführung unvollständige Anführung
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit die verhängte Geldstrafe von 2.500 € (10 Tage 12 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) auf 1.000 € (Ersatzfreiheitsstrafe 34 Stunden) herabgesetzt wurde und die Kosten des verwaltungsbehördlichen Verfahrens mit 100 € neu festgesetzt wurden, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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