Ra 2024/21/0172•Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/21/0172
Ra 2024/21/0172Supremo Tribunal Administrativo27 de fev. de 2025
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel
Spruchpunkt A.I. des angefochtenen Erkenntnisses wird, soweit damit die Festnahme der Mitbeteiligten am 19. März 2024 für rechtswidrig erklärt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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