Ra 2025/06/0054•Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/06/0054
Ra 2025/06/0054Supremo Tribunal Administrativo8 de jun. de 2026
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Planung Widmung BauRallg3
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Marktgemeinde Millstatt am See hat der erstrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346, und den zweit bis sechstrevisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 240, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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