Ra 2025/08/0098•Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/08/0098
Ra 2025/08/0098Supremo Tribunal Administrativo23 de abr. de 2026
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Österreichische Gesundheitskasse hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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