Ra 2025/09/0062•Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/09/0062
Ra 2025/09/0062Supremo Tribunal Administrativo26 de mai. de 2026
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Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.446,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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