Ra 2025/14/0475•Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/14/0475
Ra 2025/14/0475Supremo Tribunal Administrativo20 de abr. de 2026
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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