Ra 2025/17/0053•Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/17/0053
Ra 2025/17/0053Supremo Tribunal Administrativo2 de abr. de 2026
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird betreffend die zweit und drittrevisionswerbenden Parteien wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der zweitrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Die Revision der erstrevisionswerbenden Partei wird zurückgewiesen.
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