Ra 2025/18/0033•Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/18/0033
Ra 2025/18/0033Supremo Tribunal Administrativo26 de jun. de 2025
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es die Erlassung eines auf die Dauer von drei Jahren befristeten Einreiseverbotes betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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