Ra 2025/20/0073•Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/20/0073
Ra 2025/20/0073Supremo Tribunal Administrativo30 de jun. de 2025
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Ermessen VwRallg8
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Antrag des Mitbeteiligten auf Zuerkennung von Aufwandersatz für die Erstattung der Revisionsbeantwortung wird abgewiesen.
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