Ra 2025/20/0093•Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/20/0093
Ra 2025/20/0093Supremo Tribunal Administrativo30 de jun. de 2025
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Spruch und Begründung Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Der angefochtene Beschluss wird, soweit damit die Spruchpunkte I. und II. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10. Jänner 2025, 811034903/240482287, aufgehoben und die damit entschiedenen Rechtssachen zur neuerlichen Entscheidung an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zurückverwiesen wurden, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufgehoben.
Im Übrigen wird der angefochtene Beschluss wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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