Non-entry for insufficiently reasoned appeal against estate inventory

5A_431/2014Tribunal Federal / Divisão Civil II30 de jun. de 2014Inadmissible

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The Federal Supreme Court dealt in simplified procedure with an appeal against a cantonal decision concerning an estate inventory after the death of the appellant’s father. It held that the submission did not engage with the cantonal reasoning in a legally sufficient way and did not clearly and specifically allege constitutional violations, which was required because only constitutional review was open. The appeal was therefore not entered upon. The appellant, as the unsuccessful party, was ordered to pay court costs of CHF 300.

Sumário Omnilex

Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 98, Art. 106 Abs. 2 und Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG; Begründungsanforderungen der Beschwerde gegen einen Entscheid über Sicherungsmassregeln im Erbrecht. Bei Beschwerden, die sich gegen einen kantonalen Entscheid über vorsorgliche Massnahmen richten, ist einzig die Rüge der Verletzung verfassungsmässiger Rechte zulässig. Die Beschwerdeschrift hat sich in gedrängter Form mit den tragenden Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinanderzusetzen und klar und detailliert aufzuzeigen, welche verfassungsmässigen Rechte inwiefern verletzt sein sollen; eine blosse ungenügende oder nicht substantiierte Kritik führt zum Nichteintreten im vereinfachten Verfahren (vgl. Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG).

Texto completo

{T 0/2}

5A_431/2014

Urteil vom 30. Juni 2014

II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter von Werdt, Präsident,
Gerichtsschreiber Füllemann.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Amtschreiberei Y.________.

Gegenstand
Inventar über den Vermögensnachlass,

Beschwerde nach Art. 72 ff. BGG gegen das Urteil vom 7. Mai 2014 des Obergerichts des Kantons Solothurn (Zivilkammer).

Nach Einsicht
in die Beschwerde gemäss Art. 72 ff. BGG gegen das Urteil vom 7. Mai 2014 des Obergerichts des Kantons Solothurn, das eine Beschwerde des Beschwerdeführers gegen das Inventar über den Vermögensnachlass seines verstorbenen Vaters und die darin enthaltene abschliessende Verfügung der Amtschreiberei Y.________ abgewiesen hat, soweit es darauf eingetreten ist,

in Erwägung,
dass das Obergericht erwog, Gegenstand des obergerichtlichen Verfahrens könne einzig die erwähnte Verfügung sein, Schadenersatzansprüche wegen angeblich verschwundener Gegenstände müssten mit Verantwortlichkeitsklage geltend gemacht werden, die Abschreibung des Inventars von der Geschäftskontrolle und die Verweisung der Erben an das Gericht seien nicht zu beanstanden, eine Erbenverhandlung wäre in Anbetracht der Zerstrittenheit der Erben sinn- und zwecklos gewesen, mehr als eine Verfahrensabschreibung sei nicht angeordnet worden, über die behaupteten Vorbezüge und die Nachlassteilung werde der Zivilrichter zu entscheiden haben,
dass die Beschwerde nach Art. 72 ff. BGG nebst einem Antrag eine Begründung zu enthalten hat, in welcher in gedrängter Form dargelegt wird, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht (Art. 95 f. BGG) verletzt (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG), ansonst auf die Beschwerde nicht eingetreten wird (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG),
dass m.a.W. in der Beschwerdeschrift auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheids einzugehen und im Einzelnen zu zeigen ist, welche Vorschriften und warum sie von der Vorinstanz verletzt worden sind (BGE 133 IV 286 E. 1.4 S. 287),
dass sodann in einem Fall wie dem vorliegenden, wo sich die Beschwerde gegen einen kantonalen Beschwerdeentscheid betreffend Sicherungsmassregeln nach Art. 551 ff. ZGB (Inventar nach Art. 553 ZGB) und damit gegen einen Entscheid betreffend vorsorgliche Massnahmen richtet (Fabienne Hohl, Procédure civile, Band II, 2. Auflage, Bern 2010, S. 544 f. Rz. 3072), nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden kann (Art. 98 BGG),
dass auch Verfassungsrügen in der Beschwerdeschrift vorzubringen und zu begründen sind (Art. 106 Abs. 2 BGG), dass m.a.W. in der Beschwerdeschrift klar und detailliert anhand der Erwägungen des angefochtenen Entscheids darzulegen ist, welche verfassungsmässigen Rechte und inwiefern sie durch den kantonalen Entscheid verletzt sind (BGE 134 I 83 E. 3.2 S. 88 mit Hinweisen; 133 IV 286 E. 1.4 S. 287 f.),
dass der Beschwerdeführer in seiner Eingabe an das Bundesgericht nicht rechtsgenüglich auf die entscheidenden obergerichtlichen Erwägungen eingeht,
dass er erst recht nicht nach den gesetzlichen Anforderungen, d.h. klar und detailliert anhand der obergerichtlichen Erwägungen aufzeigt, welche verfassungsmässigen Rechte und inwiefern sie durch das Urteil des Obergerichts vom 7. Mai 2014 verletzt sein sollen,
dass somit auf die - offensichtlich keine hinreichende Begründung enthaltende und nach Ablauf der Beschwerdefrist auch nicht verbesserbare - Beschwerde in Anwendung von Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht einzutreten ist,
dass der unterliegende Beschwerdeführer kostenpflichtig wird (Art. 66 Abs. 1 BGG),
dass in den Fällen des Art. 108 Abs. 1 BGG das vereinfachte Verfahren zum Zuge kommt und der Abteilungspräsident zuständig ist,

erkennt der Präsident:

1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Amtschreiberei Y.________ und dem Obergericht des Kantons Solothurn schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 30. Juni 2014
Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: von Werdt

Der Gerichtsschreiber: Füllemann

Palavras-chave

inheritanceestate inventoryprotective measuresconstitutional complaintreasoning requirementsnon-entrycourt costs

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Questão jurídica principal

Whether the federal appeal met the reasoning requirements under the Federal Supreme Court Act.

Decisão extraída

The appeal did not sufficiently address the decisive reasoning of the cantonal judgment and did not set out any constitutional violation with the required specificity.

Fundamentação extraída

In a matter concerning protective measures and therefore only constitutional review, the appellant had to plead rights violations clearly and in detail. The submission failed to do so and could not be cured after the appeal deadline.

Questão jurídica principal

Whether costs should be charged to the losing appellant.

Decisão extraída

Court costs were imposed on the appellant as the unsuccessful party.

Fundamentação extraída

Under the general cost rule, the losing party bears the costs.

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