Non-entry for insufficiently reasoned appeal; legal aid refused

5A_961/2013Tribunal Federal / Divisão Civil II19 de dez. de 2013Dismissed

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Resumo Omnilex

The Federal Court held that the appellant's submission did not meet the statutory reasoning requirements for a federal appeal. He failed to engage with the cantonal court's decisive reasons or to demonstrate any legal or constitutional violation. The court therefore declined to enter into the appeal, rejected the request for free legal aid because the appeal was hopeless, and imposed court costs of CHF 100 on the appellant. The request for suspensive effect became moot.

Sumário Omnilex

Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 106 Abs. 2 und Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG; Begründungsanforderungen der Beschwerde an das Bundesgericht. Die Beschwerdeschrift hat sich mit den tragenden Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinanderzusetzen und in gedrängter Form aufzuzeigen, welche Rechtsnormen oder verfassungsmässigen Rechte inwiefern verletzt sein sollen. Bloss pauschale Kritik oder das Unterlassen einer Auseinandersetzung mit den entscheidenden Erwägungen führt zum Nichteintreten im vereinfachten Verfahren. Bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit ist die unentgeltliche Rechtspflege zu verweigern (Art. 64 Abs. 1 BGG); die Kosten folgen dem Unterliegen (Art. 66 Abs. 1 BGG).

Texto completo

{T 0/2}

5A_961/2013

Urteil vom 19. Dezember 2013

II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter von Werdt, Präsident,
Gerichtsschreiber Füllemann.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Y.________.

Gegenstand
Fristwiederherstellung (zustimmungsbedürftiges Geschäft nach Art. 416 ZGB),

Beschwerde nach Art. 72 ff. BGG gegen den Entscheid vom 19. November 2013 des Kantonsgerichts St. Gallen (Einzelrichter im Familienrecht).

Nach Einsicht
in die Beschwerde gemäss Art. 72 ff. BGG gegen den Entscheid vom 19. November 2013 des Kantonsgerichts St. Gallen, das auf eine Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Abweisung seines Wiederherstellungsgesuchs (Wiederherstellung der Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses für eine Beschwerde gegen eine Verfügung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Y.________ betreffend Zustimmung zu einem Vertrag) nicht eingetreten ist,
in die Gesuche des Beschwerdeführers um aufschiebende Wirkung und unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren,

in Erwägung,
dass das Kantonsgericht erwog, in seiner Beschwerde erwähne der Beschwerdeführer weder die Wiederherstellung noch die Gründe für seine Säumnis bei der Vorschusszahlung, es liege daher keine rechtsgenügliche Beschwerdebegründung vor, auf die Beschwerde sei somit nicht einzutreten,
dass die Beschwerde nach Art. 72 ff. BGG nebst einem Antrag eine Begründung zu enthalten hat, in welcher in gedrängter Form dargelegt wird, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht (Art. 95 f. BGG) verletzt (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG), ansonst auf die Beschwerde nicht eingetreten wird (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG),
dass m.a.W. in der Beschwerdeschrift auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheids einzugehen und im Einzelnen zu zeigen ist, welche Vorschriften und warum sie von der Vorinstanz verletzt worden sind (BGE 133 IV 286 E. 1.4 S. 287),
dass auch Verfassungsrügen in der Beschwerdeschrift vorzubringen und zu begründen sind (Art. 106 Abs. 2 BGG), dass m.a.W. in der Beschwerdeschrift klar und detailliert anhand der Erwägungen des angefochtenen Entscheids darzulegen ist, welche verfassungsmässigen Rechte und inwiefern sie durch den kantonalen Entscheid verletzt sind (BGE 134 I 83 E. 3.2 S. 88 mit Hinweisen; 133 IV 286 E. 1.4 S. 287 f.),
dass der Beschwerdeführer in seiner Eingabe an das Bundesgericht nicht rechtsgenüglich auf die entscheidenden kantonsgerichtlichen Erwägungen eingeht,
dass er erst recht nicht anhand dieser Erwägungen nach den gesetzlichen Anforderungen aufzeigt, inwiefern der Entscheid des Kantonsgerichts vom 19. November 2013 rechts- oder verfassungswidrig sein soll,
dass somit auf die - offensichtlich keine hinreichende Begründung enthaltende - Beschwerde in Anwendung von Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht einzutreten ist,
dass mit dem Beschwerdeentscheid das Gesuch des Beschwerdeführers um aufschiebende Wirkung gegenstandslos wird,
dass dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege in Anbetracht der Aussichtslosigkeit der Beschwerde nicht gewährt werden kann (Art. 64 Abs. 1 BGG),
dass der unterliegende Beschwerdeführer kostenpflichtig wird (Art. 66 Abs. 1 BGG),
dass in den Fällen des Art. 108 Abs. 1 BGG das vereinfachte Verfahren zum Zuge kommt und der Abteilungspräsident zuständig ist,

erkennt der Präsident:

1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.

3.

Die Gerichtskosten von Fr. 100.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

4.

Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Y.________ und dem Kantonsgericht St. Gallen schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 19. Dezember 2013
Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: von Werdt

Der Gerichtsschreiber: Füllemann

Palavras-chave

inadmissibilityreasoned appealfree legal aidcourt costsdeadline restoration

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Questão jurídica principal

Whether the federal appeal was sufficiently reasoned to be admissible

Decisão extraída

The appeal did not address the decisive cantonal reasoning and failed to show any violation of law or constitutional rights; the Federal Court therefore would not enter into it.

Fundamentação extraída

Under Art. 42(1)-(2) and Art. 106(2) BGG, the appellant must specifically engage with the challenged reasoning and explain the alleged violations. This was not done, so non-entry followed under Art. 108(1)(b) BGG.

Questão jurídica principal

Whether the appellant was entitled to free legal aid for the federal proceedings

Decisão extraída

Legal aid was denied because the appeal was hopeless.

Fundamentação extraída

Art. 64(1) BGG requires sufficient prospects of success; an obviously unreasoned appeal is without chance of success.

Questão jurídica principal

Costs of the federal proceedings

Decisão extraída

Court costs were imposed on the losing appellant.

Fundamentação extraída

As the unsuccessful party, the appellant had to bear the costs under Art. 66(1) BGG.

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