II OE 147/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-10-02, II OE 147/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-10-02, II OE 147/67
II OE 147/67Tribunal Administrativo / Divisão 22 de out. de 1968
Regest
1. Die Verleihung der amtlichen Anerkennung zur Durchführung von Zwischenuntersuchungen und Bremsensonderuntersuchungen erfordert, daß der Beliehene in hohem Maße verantwortungsbewußt und mit größtmöglicher Sorgfalt arbeitet; denn er nimmt anstelle des Technischen Überwachungsamtes hoheitliche Aufgaben wahr. 2. Unzuverlässigkeit, die zum Widerruf der Anerkennung berechtigt, ist gegeben, wenn ein leichtfertiges Verhalten bei der Arbeitsweise festgestellt wird. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 17. Oktober 1967, VI/2-E-39/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023848
Texto completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 147/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-10-02
Aktenzeichen: II OE 147/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:1002.II.OE147.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Die Verleihung der amtlichen Anerkennung zur Durchführung von Zwischenuntersuchungen und Bremsensonderuntersuchungen erfordert, daß der Beliehene in hohem Maße verantwortungsbewußt und mit größtmöglicher Sorgfalt arbeitet; denn er nimmt anstelle des Technischen Überwachungsamtes hoheitliche Aufgaben wahr.
-
Unzuverlässigkeit, die zum Widerruf der Anerkennung berechtigt, ist gegeben, wenn ein leichtfertiges Verhalten bei der Arbeitsweise festgestellt wird.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 17. Oktober 1967, VI/2-E-39/67, Urteil
Permalink
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